Die jährliche Unterweisung für Bedienpersonal von Hubarbeitsbühnen und Steiger ist Pflicht u wird gemäß §12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und §12 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie nach §4 DGUV 1 gesetzlich vorgeschrieben und geregelt. Ziele einer Unterweisung sind die sachgemäße Bedienung und der routinierte Umgang, um somit einen sicheren Einsatz von Arbeitsbühnen zu gewährleisten. Das Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik Geimer bietet regelmäßig nach vorherigem Telefonat, Termine an, aber auch individuell abgestimmte sowie Inhouse Schulung
Warum eine Unterweisung für Bühnenbediener wichtig ist
Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund die regelmäßige jährliche Teilnahme an einer Unterweisung vorgeschrieben. Bediener von Hubarbeitsbühnen sollen in der Lage sein, Gefahren zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen anzuwenden. Durch ein routiniertes und umsichtiges Arbeitsverhalten kann ein großer Teil an Arbeitsunfällen vermieden werden. Eine regelmäßige Wiederholung sorgt dafür, dass das Wissen zu Gefahren und Schutzmaßnahmen stets präsent und aktuell ist.
Unternehmer erfüllen durch die Unterweisung ihres Bedienpersonals ihre rechtlichen Pflichten
Bediener erhalten Kompetenz in der Auswahl der Schutzausrüstung und Fachwissen zu den Sicherheitsmaßnahmen, die beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen notwendig sind.
Minimierung von Störungen und Unfällen
Effiziente und sichere Einsätze von Hubarbeitsbühnen durch geschultes und unterwiesenes Bedienpersonal optimierte Arbeitsverfahren durch umfassend informiertes Bedienpersonal
Ihr Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik Geimer Tel: 0176 41010840